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AGB

1. Allgemeines

Mit Erteilung dieses Auftrags im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen wird ein Dienstvertrag mit Dauerschuldcharakter über den Zugang des Kunden zur im Auftrag genannten Erlangen App der Gumbmann und German-Trustee GbR (im folgenden "Betreibergesellschaft" genannt) geschlossen, über den der Kunde seine Standorte (z.Bsp. Ladengeschäft, Filialen) und dazugehörige werbliche Informationen in dieser App bereitstellen kann.

2. Vertragsschluss und Laufzeit

Der Vertrag kommt durch die Unterschrift des Auftraggebers oder spätestens mit Bezahlung der Rechnung zustande. Die Laufzeit beginnt in jedem Falle mit Erstellung des Ersteintrages und Übergabe der persönlichen Zugangsdaten zur selbständigen Änderung an den Auftraggeber. Der Vertrag ist für die Dauer von 12 Monaten fest geschlossen (Mindestvertragslaufzeit). Er verlängert sich jeweils um 12 Monate, wenn er nicht zum Ende der Mindestvertragslaufzeit bzw. zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraumes von einem Jahr gekündigt wird. Die Kündigungsfrist beträgt für beide Parteien 3 Monate zum Laufzeitende.

3. Rechte und Pflichten der die Betreibergesellschaft

3.1 Die Betreibergesellschaft verpflichtet sich, die im Auftrag benannte Regio-App während der Laufzeit des Vertrags zu betreiben. Die Betreibergesellschaft hat Sorge zu tragen, dass der Kunde über ein internetbasierendes Zugangssystem (Interface) die Möglichkeit hat, seine Standorte (Filialen) einzutragen, zu verwalten und zu pflegen und mit dazugehörigen werblichen Informationen zu versehen. Die Wartung, die Weiterentwicklung der Regio-App und des Interfaces obliegt allein der Betreibergesellschaft.

3.2 Die Betreibergesellschaft ist verpflichtet, die Funktionsfähigkeit der Regio-App und des Interfaces zu gewährleisten vorbehaltlich folgender Einschränkungen: Für Leistungsstörungen ist der Anbieter nur verantwortlich soweit diese die von ihm nach Ziffer 3.1 zu erbringenden Leistungen betreffen. Insbesondere für die Funktionsfähigkeit der App auf den Geräten der Endnutzer ist der Anbieter nicht verantwortlich. Es wird keine Gewähr übernommen, dass die von die Betreibergesellschaft erstellte Regio App und das Interface jederzeit, vollständig, mit allen Features verfügbar ist, ohne jegliche Einschränkungen auf allen Geräten installiert werden kann oder lauffähig ist. Im Falle eines technischen Problems wird die Betreibergesellschaft auf eigene Kosten alle wirtschaftlich und betrieblich darstellbaren Anstrengungen unternehmen, um die grundsätzliche Funktionsfähigkeit der Regio-App wieder herzustellen.

3.3 Die Erstellung und der Betrieb der Regio-App erfolgt vorbehaltlich der Realisierbarkeit mit den von Apple und Google vorgegebenen technischen Rahmenbedingungen sowie vorbehaltlich der von Apple und Google vorgegeben Richtlinien, Auflagen und Bestimmungen sowie vorbehaltlich der Einschränkungen durch Hard- und Software der Endgeräte.

3.4 Die App wird in den Developer-Accounts (z.Bsp. für Apple AppStore und Google Play) der Betreibergesellschaft angemeldet und ist und bleibt Eigentum der Betreibergesellschaft. Source- und Quellcodes sowie die mit der App verbundenen Marken- und Urheberrechterechte der App, des Webfrontends und Backends sind Eigentum der Betreibergesellschaft.

3.5 Der Auftraggeber erteilt der Betreibergesellschaft die Erlaubnis, den Auftraggeber und die von ihm eingegebenen Daten, die zur Veröffentlichung gem. Ziffer 1 bestimmt sind, zu Referenz- oder Werbezwecken anzuführen.

3.6 Angebote und Konditionen gelten nur bei Einhaltung der von der die Betreibergesellschaft vorgegebenen Workflows. Dem Auftraggeber wird während der Laufzeit kostenloser Support via E-Mail, Telefon oder Skype im Umfang von bis zu 1 Stunde pro Monat gewährt.

4. Rechte und Pflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet die ihm überlassenen Zugangsdaten sorgsam zu verwahren und nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben bzw. diese vor unberechtigtem Zugriff Dritter zu schützen. Der Auftraggeber ist für jede Nutzung seines Accounts verantwortlich. Sobald der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass unberechtigte Dritte Zugriff auf seine Zugangsdaten haben, ist er verpflichtet, unverzüglich die Sperrung des Accounts durch die Betreibergesellschaft zu veranlassen. Der Auftraggeber trägt das Risiko und die Kosten der unberechtigten Nutzung seines Accounts durch Dritte.

4.2 Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm in der App eingestellten Informationen und Werbung, den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der Texte und Bilder, insbesondere was die Nutzungsrechte der vom Kunden eingestellten Bilder betrifft. Die Betreibergesellschaft übernimmt keine Prüfungspflichten, insbesondere trifft sie keine Pflicht, die Inhalte auf mögliche Verstöße gegen Rechte Dritter zu überprüfen. Der Auftraggeber ist ausschließlich selbst dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte keine Gesetze oder Rechte Dritter verletzen. Die Veröffentlichung von Angeboten für und Inhalte zu Glückspiel, Waffen, Drogen, Escort- und Prostitutions-Services sowie Erotika (einschließlich FSK 18 und FSK 16-Material) sind grundsätzlich nicht zulässig.

4.3 Hat die Betreibergesellschaft positive Kenntnis davon, dass beigestellte Materialien Gesetze oder Rechte Dritter oder berechtigte Interessen der Betreibergesellschaft verletzen oder gegen Ziffer 4.2 verstoßen, ist sie berechtigt, das entsprechende Material ohne vorherige Rücksprache mit dem Auftraggeber zu entfernen und den Account des Auftraggebers zu sperren. Die Betreibergesellschaft wird den Auftraggeber in diesem Fall entsprechend informieren. Sollten Dritte die Betreibergesellschaft wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Auftraggeber, die Betreibergesellschaft von jeder Haftung freizustellen und die ihr dadurch veranlassten Aufwendungen und Schäden, einschließlich der Kosten der Rechtsverfolgung, zu ersetzen.

4.4 Der Auftraggeber erteilt der Betreibergesellschaft die Erlaubnis, dass Standorte und Angebote der App gem. Ziffer 1 in anderen Apps und Websites ebenfalls aufgeführt werden können.

4.5 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, den Vertrag oder einzelne Rechte oder Pflichten aus diesem ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Betreibergesellschaft ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.

5. Vergütung und Kündigung

5.1 Das Entgelt wird grundsätzlich sofort nach Übergabe der Zugangsdaten für die gesamte Laufzeit fällig. Hiervon abweichende Zahlungsvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Auch bei kürzeren Zahlungsvereinbarungen ist die Zahlung bei Beginn des jeweiligen Zeitraumes fällig. Die Betreibergesellschaft ist berechtigt trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Auftraggeber über die Art der Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen aufgelaufen, so ist die Betreibergesellschaft berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Bei Teilzahlungsvereinbarungen und Zahlungsverzug des Auftraggebers mit wenigstens 3 Monatswerbezeiträumen ist die Betreibergesellschaft berechtigt, den Zugang des Kunden zu sperren. Die Betreibergesellschaft ist verpflichtet, den Zugang für die restliche Laufzeit wieder freizuschalten, wenn der Auftraggeber alle ausstehenden Zahlungen vollständig geleistet hat. Der Auftraggeber hat, sofern er Unternehmer ist, während des Verzugs seine Geldschuld von 8 % über dem Basiszinssatz p. a. zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behält sich die Betreibergesellschaft vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

5.2 Die Betreibergesellschaft ist berechtigt, die Entgelte angemessen zu erhöhen. In jedem Fall angemessen ist insoweit eine jährliche Erhöhung um höchstens 10%. Die Entgelterhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Kunde der Erhöhung nicht binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Der Anbieter ist verpflichtet, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. Widerspricht der Kunde der Preiserhöhung, steht der Betreibergesellschaft ein Sonderkündigungsrecht zu.

5.3 Die Kündigungsfrist beträgt für beide Parteien 3 Monate zum Laufzeitende.

5.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
a. Eine Parteien gegen eine wesentliche vertragliche Verpflichtung aus diesem Vertrag verstößt und nach schriftlicher Anzeige des Verstoßes durch die andere Partei den Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen ausräumt;
b. Über das Vermögen der anderen Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird.

6. Auftragsablehnung

Die Betreibergesellschaft behält sich vor, Aufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form abzulehnen. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

7. Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht

Der Auftraggeber hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch die Betreibergesellschaft anerkannt wurden. Der Auftraggeber kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem selben Rechtsverhältnis beruht. Gewährleistungsansprüche gegen die Betreibergesellschaft stehen nur dem Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar.

8. Haftungsbeschränkungen

Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet die Betreibergesellschaft gegenüber Unternehmern nicht. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von rechtsgeschäftlichen oder gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht für Ansprüche aus Produkthaftung sowie dem Auftragnehmer zurechenbaren Körper- oder Gesundheits- oder ähnlichen Schäden.

9. Laufzeitunterbrechung

Tritt während der Laufzeit aus technischen Gründen eine Unterbrechung von mehr als 1 Monat ein (z. B. wegen schwerwiegender technischer Probleme oder gravierenden Änderungen von Bestimmungen von Apple oder Google, die den Weiterbetrieb der App vorübergehend unmöglich machen u. a.), so verlängert sich die Gesamtlaufzeit um die Dauer der Unterbrechung. Eine Erstattung der Kosten ist grundsätzlich nicht möglich.

10. Datenschutz

Die Betreibergesellschaft erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Auftraggebers. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und zum Datenschutz ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Betreibergesellschaft. Diese ist abrufbar unter: http://www.erlangen-regio.de/impressum.html. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die über das Interface eingegebenen und in den Systemen der Betreibergesellschaft gespeicherten Daten vom Anbieter jederzeit eingesehen werden können. Darüber hinaus sind die Daten gem. Ziffer 1 für die Veröffentlichung vorgesehen und können jederzeit von Dritten eingesehen werden.

11. Schlussbestimmungen

Die Bevollmächtigten der Betreibergesellschaft sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen und mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Auftrages hinausgehen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und jegliche Nebenabreden werden nur wirksam, wenn sie von die Betreibergesellschaft bestätigt wurden. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als ungültig erweisen oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte dieser Vertrag eine Lücke enthalten, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags nicht berührt. An die Stelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke tritt eine Regelung, die, soweit rechtlich möglich, wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien wollten oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrags gewollt hätten, wenn sie bei Abschluss dieses Vertrags oder der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, der Firmensitz der Betreibergesellschaft vereinbart.